Banner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Die Lizenz zur Nutzung des Programms geht erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Sollte die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgen, so erlischt das Gebrauchsrecht an den leihweise überlassenen Programmen. Die Benützung des Programms kann nach Zahlungszielüberschreitung automatisch gestoppt werden – ohne Löschung der erfassten Daten. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verlängert keinesfalls die Zahlungsfristen. Alle Lizenzen sind nicht an Dritte übertragbar. Jegliche Aufstockung von Arbeitsplätzen ist dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben.

Datenschutzbestimmung

Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13. DSGVO)
Der Auftragnehmer speichert Daten des Auftraggebers zu Zwecken der Auftragserfüllung und der weiteren Betreuung des Auftraggebers elektronisch in seiner Datenbank. Kommt kein Kaufauftrag zustande, werden die Daten des Interessenten (urspr. Auftraggeber) zu Werbezwecken gespeichert. Der Interessent hat jederzeit die Möglichkeit, seine Daten vom Auftragnehmer löschen zu lassen.

Datenweitergabe an Dritte
Im Zuge von Projekten kann es notwendig sein, dass wir Daten an Dritte (z.B. Lieferanten (Lizenzgeber), Banken, Rechtsanwälte, Behörden, Partnerfirmen) weitergeben müssen. Dieses geschieht ausschließlich im Anlassfall, wenn dieses für die Erfüllung des Vertrages oder zur Durchsetzung unserer Rechte notwendig ist.

Auskunftsrecht (Art. 15. DSGVO)
Der Betroffene bzw. der Auftraggeber hat gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht, jederzeit, über alle über ihn beim Auftragnehmer gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie: Recht auf transparente Verarbeitung, Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Eine Auskunft erteilen wir jederzeit gerne binnen der gesetzlichen 4-Wochen-Frist. Bei erhöhten Anfragen an unser Unternehmen behalten wir uns eine Nachfrist von bis zu zwei zusätzlichen Monaten für die Beantwortung vor. Zum Schutz der Unternehmen sieht das Gesetz vor, dass bei wiederkehrenden Anfragen von ein und denselben betroffenen Personen (= Antragsteller) eine frei zu definierende Bearbeitungsgebühr verhängt werden kann. Ab der dritten Anfrage stellen wir Ihnen daher einen Aufwand von € 150,00 zzgl. gesetzlicher Steuer in Rechnung. Da wir Sie eindeutig identifizieren müssen, verlangen wir außerdem eine Kopie Ihres Lichtbildausweises. Erfolgt keine Ausweisung/Legitimierung, so kann Ihre Anfrage im Zweifelsfall unter dieser Begründung abgewiesen werden. Die Anfrage hat schriftlich an privacy@multidata.at zu erfolgen. Die MitarbeiterInnen sind zur Geheimhaltung der Daten gemäß DSGVO schriftlich verpflichtet. Der Auftragnehmer hat mit eventuellen Subauftragsverarbeitern eine Vereinbarung gemäß Art. 28 geschlossen.

Mit der Unterzeichnung der AGBs stimmt der Kunde zu, dass während der Installation und / oder bei der Abhandlung von Technik-, Support- oder Programmiertätigkeiten, die Einsicht von kundenspezifischen Daten gewährt wird; dies betrifft sowohl das Erheben, Verarbeiten, Speichern, Sperren wie auch das Löschen von Daten nach Absprache mit dem Auftraggeber; die Dauer des Zugriffs ergibt sich durch die jeweilige, durch den Auftraggeber beauftragte, Bearbeitungszeit. Der Auftraggeber wird ohne Weisung des Auftragnehmers keine Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten vornehmen; zum Schutz beider Parteien hat die Weisung schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf der beauftragten Arbeiten bzw. nach Vertragsende werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur weiteren Auftragserfüllung erforderlich sind.

Selbstständige Anpassungen und Erweiterungen im Programm (z.B. Reportänderungen, Triggererstellungen, usw.) sind nicht durch den Wartungsvertrag abgedeckt. Werden derartige Änderungen wie Felderweiterungen, Funktionen und dgl. vorgenommen, so müssen diese unbedingt mit „IND_“ (Kennung für individuelle Bezeichnungen) beginnen, ansonsten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Funktionalität der Software.

Updates werden regelmäßig getestet ausgeliefert bzw. zum Download bereitgestellt (Voraussetzung: bestehender Update-Service-Vertrag). Es sind alle auf der Homepage bereitgestellten Informationen bezüglich der Updates ab dem Releasestand, den der Kunde updaten möchte, zu lesen und zu beachten. Die Funktionsfähigkeit der zur Verfügung gestellten Updates der Software setzt des Weiteren voraus, dass die von Multidata bekanntgegebenen Systemvoraussetzungen beim Vertragspartner vorhanden sind, und die Updates auch im Übrigen kompatibel mit den vom Vertragspartner eingesetzten anderweitigen Programmen, Systemsoftware und Hardware ist bzw. bleibt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich vorab mit Multidata in Verbindung zu setzen, bevor er andere Software und / oder Hardware einsetzt, als von Multidata vorausgesetzt bzw. in der jeweiligen Dokumentation empfohlen ist. Andernfalls kann und wird Multidata für etwaige Schäden oder sonstige Probleme keine Haftung übernehmen. Die aktuellen Systemvoraussetzungen sind auf der Homepage von Multidata abrufbar und stellen einen Mindeststandard dar.

Alle Verkäufe erfolgen zu den allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Büromaschinen bzw. Organisations- und Programmierleistungen, empfohlen vom Bundesgremium des Maschinenhandels, Berufsgruppe Büromaschinen, in der Bundeswirtschaftskammer, sowie zu den Bedingungen der Fa. Oracle Austria GmbH (z.B. OLSA).

Wenn MD-Premium auf einer bestehenden Hardwareplattform installiert werden soll, verpflichtet sich der Kunde die in der Beilage bzw. im Angebot spezifizierten Voraussetzungen einzuhalten, da ansonsten eine Funktionsgarantie seitens Multidata nicht gewährt werden kann. Die Hardwaregarantie umfasst den Tausch von defekten Teilen und bei vor Ort Service auch die Wegzeit und Anreisekosten. Nicht inkludiert sind Softwareleistungen wie das Aufsetzen von Programmen und Systemeinstellungen oder Betriebssystemen sowie der Datenbank. Diese werden separat verrechnet, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen bestehen.

Falls Pauschalpreise für Dienstleistungen angeboten werden, so umfassen sie ausschließlich den in diesem Pauschalpreis angeführten Zeitumfang. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

Durch die Zusammenarbeit von Auftragnehmer und -geber wird keinesfalls ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis begründet. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

Alle Dienstleistungen sowie Reisekosten, Kilometergelder und evtl. Hotelkosten werden gemäß gültiger Multidata-Preisliste in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 20%. Jedes Angebot der Firma Multidata hat, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, drei Monate Gültigkeit.

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und in schriftlicher Form unter genauer Angabe der Fehler unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von zwei Wochen nach Installation erfolgen. Im Falle eines bestehenden Mangels obliegt es dem Auftragnehmer, eine Programmverbesserung, einen Programmaustausch oder eine Preisminderung zu veranlassen. Die Wahl zwischen diesen Rechtstiteln steht ausschließlich dem Auftragnehmer zu.

Inhalte von Homepages unterliegen der Verantwortung des Auftraggebers, insbesondere die Einhaltung von medienrechtlichen Bestimmungen. Diesbezüglich besteht keine Haftung des Auftragnehmers.

Sofern mit diesem Vertrag auch Wartung bestellt wird, gelten auch unsere allgemeinen Softwarewartungs-Bedingungen.

Gerichtsstand: Wien - Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.